Förderung / Zuschüsse
Jedes Bauvorhaben ist mit hohen Kosten verbunden. Daher lohnt ein Blick in die Fördertöpfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW: Die KfW ist eine Förderbank, die mit ihren Förderprogrammen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen sowie Städte und Gemeinden unterstützt.).
Hier kann man Zuschüsse und günstige Darlehen, z.B. für energetische Sanierungen oder auch für Maßnahmen, die das Wohnen barrierefrei machen, beantragen.
Zum Thema „Barrierefreies Wohnen“ bieten auch die Krankenkassen Zuschüsse an.
Barrierefreies Wohnen - KfW Förderung:
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Zuschuss Pflegekasse, etc:
Steuerersparnis
Nutzen Sie den Steuervorteil, indem Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20 Prozent, also bis zu 1.200 Euro.
Als Eigentümer oder Mieter können Sie die Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in Ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorlage einer Handwerkerrechnung: Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.
- Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes.
- Einreichung der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.
Welche Handwerkerleistungen können Sie absetzen?
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
- Erweiterung von Wohnraum
Wann ist der Bonus nicht möglich?
Der steuerliche Bonus ist nicht möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr erfolgen. Das Finanzamt erstattet im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.